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Opfer behauptet sich vor Justiz

  • Grotesker Streit um das Wort „Anwalt“ eingestellt

  • Ermittlungen gegen Münchner Unternehmer blieben auch nach zwei Jahren ergebnislos

Das Strafverfahren des Amtsgerichts München gegen den Unternehmer und Start-up Gründer Dr. Rudolf King wurde einen Tag vor der anberaumten Hauptverhandlung ohne Begründung eingestellt.

Der Hintergrund des Verfahrens

Dr. Rudolf King wurde der „Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“ zur Last gelegt und eine Geldbuße von 2.500,00 Euro auferlegt. Dr. King war in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs vor seinem Büro von einem mehrfach einschlägig vorbestraften, in Deutschland geduldeten Iraker, niedergeschlagen worden. Die Staatsanwaltschaft behauptete, nach dem Angriff habe Dr. King verlauten lassen, dass er Anwalt sei. Zu dem Zeitpunkt ruhte seine Anwaltszulassung jedoch auf seinen Wunsch, weil er meist im Ausland ist („Domizilpflicht“). Das Gericht unterstellte dem Opfer daher den „Missbrauch einer Berufsbezeichnung“. Eine Anschuldigung, die der Münchner Unternehmer so nicht stehen lassen wollte und sich vor Gericht zur Wehr gesetzt hat. Mit Erfolg, wie die Entscheidung des Münchner Amtsgerichts nun belegt.

Die Staatsanwaltschaft hatte als Zeugen in dem Verfahren den gleichen Iraker genannt, der wegen der vorangegangenen Tätlichkeit schon verurteilt wurde, und der - nach eigenen Angaben - bis heute kein Deutsch spricht, und wegen Urkundenfälschung vorbestraft ist; die Glaubwürdigkeit des Zeugen war mehr also mehr als zweifelhaft.

Stimmen zum abgeschlossenen Verfahren

Dr Kings Anwalt, RA Daniel Amelung: „Es war für die Verteidigung in Ansehung der eindeutigen höchstrichterlichen Rechtsprechung schon nicht ansatzweise nachvollziehbar, warum gegen Herrn Dr. King überhaupt ein Verfahren eingeleitet wurde. Hätte die Staatsanwaltschaft sich jetzt nicht einsichtig gezeigt und der Verfahrenseinstellung zugestimmt, wäre letztendlich am Ende des Verfahrens ein Freispruch sicher gewesen. Die nunmehr vom Gericht beschlossene Einstellung kommt rechtlich in ihrer Wirkung einem Freispruch gleich. Ein überflüssiges Verfahren findet damit ohne Prozess sein Ende und lässt meinem Mandanten damit wieder die Zeit, sich den wichtigen Dingen des Lebens zu widmen!“

Dr. King: „Ich wollte mich der Staatsanwaltschaft nicht beugen: Eine, aus meiner Sicht, haltlose Anklage, unglaubwürdige Zeugen und willkürliche Termine, zu denen ich erscheinen hatte und die nicht mit meinem Beruf und meinen familiären Verpflichtungen zu vereinbaren waren. Der Staatsanwalt war ein schlechter Verlierer, als er merkte, dass er nichts beweisen konnte. Aber nun ist es vorbei, ich fühle mich weißgewaschen. Jetzt habe ich wieder den Kopf frei für meine Lebensaufgabe – Frauen und Kinder vor Angriffen zu schützen, vor allem in Amerika, Mexiko und Guatemala.“

Für den ersten Sitzungs-Staatsanwalt hat die Sache allerdings noch ein juristisches Nachspiel: Wegen einer seiner Äußerungen in der Verhandlung wurde von einem, beim Termin im Saal anwesenden, Juristen Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige wegen Nötigung des Angeklagten gestellt.

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